3 Anforderungen an elektronische Märkte
Nachdem eine erste Definition erfolgt ist, werden in diesem Kapitel Anforderungen an elektronische Märkte genannt. Dabei werden drei Ebenen unterschieden: Kapitel 3.1 befasst sich mit den institutionellen Rahmenbedingungen, in die elektronische Märkte eingebettet sind, Kapitel 3.2 untersucht ökonomische Anforderungen und Kapitel 3.3 schliesslich befasst sich mit den technischen Grundlagen und Anforderungen, auf denen elektronische Märkte basieren.
3.1 Anforderung an den institutionellen Rahmen
Elektronische Märkte finden nicht im "luftleeren" Raum statt sondern sind als Systeme in eine institutionelle Umwelt eingebunden. Eine spezielle Rolle spielt dabei der Staat mit seinen traditionellen Regulierungs- und Kontrollfunktionen über die wirtschaftlichen Tätigkeiten sowie mit der Übernahme von gewissen infrastrukturellen Dienstleistungen.
Über die Bedeutung des Staats bezüglich elektronischer Märkte sowie auf erforderliche rechtliche Rahmenbedingungen zur deren Realisierung bzw. Betrieb soll dieses Kapitel eingegangen werden.
3.1.1 Rolle des Staates
Die an den Staat gestellten Anforderungen bezüglich elektronischer Märkte betreffen in erster Linie das Schaffen von ordnungspolitischen Rahmenbedingungen. Dabei ist es selbstverständlich, dass für elektronische Märkte zunächst von den auf traditionellen Märkte herrschenden Voraussetzungen der Wirtschaftsordnung ausgegangen wird. Hierbei handelt es sich insbesondere um eine marktwirtschaftliche Eigentumsordnung, um die garantierte Handelsfreiheit, um eine Wettbewerbsordung sowie um die grundlegenden Rechtsinstitutionen [Kräh94, S. 235ff]. Wegen der herausragenden Bedeutung wird auf letzteres speziell im Kapitel 3.1.2 eingegangen.
Neue Regulierungsbedürfnisse
Mit der Schaffung elektronischer Märkte können sich neue Regulierungsbedürfnisse oder Kontrollbedürfnisse durch den Staat ergeben. In der Praxis ist eine Anpassung an die neuen Erfordernisse bis heute erst in wenigen Bereichen erfolgt, beispielsweise bei der Anpassung der Börsengesetze an die Modalitäten der elektronischen Börse in der Schweiz (EBS) [Zbor93, S. 65]. Noch ist unklar, welche spezifischen Kontroll- und Regulierungs- bzw. Deregulierungs-Aufgaben bei einer möglichen flächendeckenden Verbreitung des elektronischen Handels bzw. elektronischer Märkte der Staat übernehmen muss. Mögliche Handlungsfelder finden sich beispielsweise in Bereichen des Datenschutzes oder der Frage, inwiefern durch den Einsatz von elektronischem Geld eine Veränderung der Geldmenge stattfindet (Kapitel 4.3.2, "Digital Cash").
Infrastrukturelle Grundlagen
Neben den oben genannten allgemeinen ordnungspolitischen Anforderungen und Voraussetzungen, auf die im Rahmen dieser Arbeit nicht weiter eingegangen werden kann, wird vom Staat erwartet, dass er bestimmte infrastrukturellen Grundlagen zur Verfügung stellt. Dazu gehören traditionellerweise insbesondere Telekommunikationsnetze und -einrichtungen. Historisch gesehen zählt der Telekommunikations-Sektor zu einem der am stärksten durch den Staat regulierten Wirtschaftsbereich. Ursprünglich angeführt von den USA und Grossbritannien fallen die Schranken in diesem wichtigen Zukunftsmarkt unter dem Schlagwort "Liberalisierung" nun zunehmend auch in Mitteleuropa und in der Schweiz. Dadurch ist eine Wettbewerbssituation zu erwarten, bei der die Preise für Telekommunikations-Dienstleistungen dank der Deregulierung tendenziell tiefer liegen werden als bei den heutigen Monopolstrukturen.
Staatliche und supra-nationale Initiativen und Standards
Durch das Setzen von Standards und die Lancierung von Initiativen oder durch die Unterstützung von supra-nationalen Standardisierungs-Bemühungen kann der Staat als unabhängige, übergeordnete Institution die Verbreitung von elektronischen Märkten fördern. Als Beispiele kann die "International Standardization Organisation" (ISO) oder die "International Telecommunication Union" (ITU) genannt werden. Beide befassen sich mit dem Setzen von internationalen, technischen Standards im Telekommunikations-Bereich.
Ebenfalls zur Förderung des elektronischen Handels beitragen können entsprechende nationale Initiativen. Beispielsweise setzt das Schweizer "Zollmodell 90" Standards bezüglich Organisation des elektronischen Datenaustauschs zwischen Zollbehörden und Unternehmen in der Schweiz [Zbor96, S. 74].
Auf internationaler Ebene bekannt sind die Initiativen "CommerceNet" in den USA sowie das "TradeNet" in Singapur [Teo97, S. 139ff; Neo94, S. 159ff]. Sowohl bei "TradeNet" als auch bei "CommerceNet" liegt der Schwerpunkt der staatlichen Anstrengungen jedoch nicht auf der Bildung von elektronischen Märkten im Sinne der Definition in dieser Arbeit. Vielmehr wollen beide Initiativen in erster Linie den (bisher schriftlich geführten) Behördenverkehr effizienter bzw. elektronisch gestalten. Insbesondere gilt dies für "TradeNet", ein streng hierarchisch aufgebautes, gut funktionierendes EDI-System zwischen den entsprechenden Behörden (Handelsministerium u.a.) und internationalen Import-/Exportfirmen [Neo94, S. 159].
Die Aktivitäten von "CommerceNet" (URL: http://www.commerce.net) sind weit vielfältiger und beinhalten praktisch alle Aspekte rund um den elektronischen Handel. Der Schwerpunkt liegt dabei klar darin, das Internet als geeignete Plattform für den elektronischen Handel zu fördern. "CommerceNet" ist dank der Mitgliedschaft von über 500 grossen Industrieunternehmen weltweit breit abgestützt [Comm97].
Aus der "CommerceNet"-Initiative heraus entstanden ist eine weitere bedeutende Initiative, "eCo". Sie wurde als "Joint Venture" gemeinsam gegründet vom amerikanischen Staat (ATP, "Advanced Technology Program at the National Institute of Standards and Technology", URL: http://www.atp.nist.gov), von "CommerceNet" und von Forschern der Stanford University. Das Ziel von "eCo" ist die Entwicklung eines objekt-orientierten Architektur-Frameworks für den elektronischen Handel über das Internet. Dieses soll die Zusammenarbeit der heute und zukünftig vorhandenen, unterschiedlichen und inkompatiblen Applikationen im Bereich des elektronischen Handels sicherstellen. Ziel ist es, die "Digital Anarchy" durch ein integrierendes Framework zu beseitigen [Comm97]. Die Notwendigkeit dieser Standardisierungsbemühungen zeigt unter anderem die Tatsache, dass allein die Mitglieder der "CommerceNet"-Initiative über 20 verschiedene Zahlungssysteme (siehe Kapitel 4.3.2) und ein Dutzend unterschiedlicher, inkompatibler Sicherheitssysteme für ihre elektronischen Handels-Lösungen auf dem Internet einsetzen [Tene97].
In Europa befasst sich die Initiative "SEMPER" ("Secure Electronic Marketplace for Europe") mit der Erschaffung eines offenen, umfassenden und sicheren elektronischen Marktplatzes auf Basis des Internets [Semp97]. Getragen wird die Initiative von einem guten Dutzend europäischer Technologiefirmen sowie einigen deutschen Universitäten. "SEMPER" will ein umfassendes Framework bieten, das rechtliche, kommerzielle, soziale und technische Aspekte des elektronischen Handels in Europa berücksichtigt. Einen besonderen Schwerpunkt legt die Initiative auf Sicherheitsarchitekturen und die Möglichkeiten des Online-Zahlungsverkehrs (siehe Kapitel 4.3.2).
Wenn auch die hier beispielhaft vorgestellten staatlichen Initiativen zur Förderung des elektronischen Handels nicht in erster Linie auf den Bereich elektronischer Märkte für die "Business-to-Business"-Kommunikation abzielen, so ergeben sich doch wichtige Impulse, indem die Verbreitung des Wissens letztlich zu einer schnelleren Verbreitung und Akzeptanz des elektronischen Handels in der Gesamtbevölkerung verhilft.
3.1.2 Rechtlicher Rahmen
Die heutige Rechtssetzung hinkt den Bedürfnissen, die das Umfeld elektronischer Märkte stellt, nach. Dies bedeutet, dass bestehende Rechtsnormen auf Bereiche elektronischer Märkte angewendet werden müssen, was sich nicht immer als problemlos erweist. Die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen und Problembereiche sollen im folgenden kurz dargestellt werden.
Gültigkeit von elektronischen Verträgen
Geltende Rechtsnormen berücksichtigen praktisch überall aus historischen Gründen explizit nur mündliche und handschriftliche Formen von Verträgen. Diese bestehende Rechtslage wirft zentrale Fragen bezüglich der Gültigkeit elektronisch abgeschlossener Verträge auf, wie sie am Ende der Vereinbarungsphase bzw. als Grundlage der Abwicklungsphase entstehen. Erste Ansätze und Anstrengungen sind diesbezüglich im Bereich von EDI (zum Begriff: Kapitel 3.3.3) erkennbar. Vor allem handelt es sich dabei um die Schaffung genormter bzw. standardisierter Rahmenverträge durch Branchenverbände (sogenannte "Trading Partner Agreements") [Oehr97, S. 32]. Nur sehr wenige Länder kennen jedoch dedizierte Spezialgesetze für den elektronischen Datenaustausch. Noch weitergehende rechtliche Lösungen, die speziell auf elektronische Märkte ausgerichtet sind, existieren noch in keinem Land.
Bis zu einer Klärung durch den Gesetzgeber bewegen sich über elektronische Märkte abgewickelte Geschäfte oft in rechtlich unsicherem Raum oder müssen durch effizienzvermindernde, traditionelle (Vertrags-) Formen abgesichert werden. Als Übergangslösung ist, soweit als möglich, die entsprechende Anwendung bestehender Rechtsnormen sowie rechtlicher Hilfskonstrukte wie die bereits erwähnten Rahmenverträge oder multilaterale Abkommen denkbar. Da solche Abkommen jeweils zwischen allen Handelspartner im Vorfeld der eigentlichen Markttransaktion abgeschlossen werden müssen, sind sie nicht nur mit hohen Transaktionskosten verbunden, sondern widersprechen auch der Idee von elektronischen Märkten als offene, effiziente Handelssysteme.
Sowohl die neu entstehenden Transaktionskosten als auch die allgemeine rechtliche Unsicherheit sind somit wesentliche Hinderungsfaktoren für eine rasche Diffusion elektronischer Handelssysteme allgemein und elektronischer Märkte im speziellen.
Technische Lösungsansätze zur Sicherstellung der Gültigkeit elektronisch abgeschlossener Verträge beziehen sich meistens auf Verfahren der Verschlüsselung oder der elektronischen Unterschrift (siehe Kapitel 3.3.4). Auch diesen technischen Verfahren fehlt zur Zeit leider die rechtliche Anerkennung durch den Gesetzgeber, obwohl sie teilweise als weit sicherer einzustufen sind als traditionell anerkannte Mechanismen wie die eigenhändige Unterschrift.
Internationalität von elektronischen Märkten
Durch die normalerweise internationale Ausrichtung elektronischer Märkte werden auch international "kompatible" Gesetzesgrundlagen im Rahmen eines internationalen Handelsrechts erforderlich. Auch diesbezüglich sind heutige Aktivitäten - wenn überhaupt - vor allem im Bereich EDI festzustellen. Supranationale Anstrengungen gehen hier beispielsweise von der internationalen Handelskammer aus [Zbor96 S. 130].
Datenschutz
Die Vernetzung der Marktteilnehmer sowie das Sammeln von Daten durch Betreiber elektronischer Märkte ermöglicht den Aufbau detaillierter Datenbestände mit schützenswürdiger Information. Beispiele sind Kreditkartennummern und Daten aus dem elektronischen Zahlungsverkehr allgemein sowie sensible Geschäfts-Daten. Gesetzliche Regeln zur zuverlässigen Handhabung und Verwertung dieser Datenbestände sind erforderlich [Kräh94, S. 236].
3.2 Ökonomische Anforderungen an elektronische Märkte
Nach den institutionellen Anforderungen (Kapitel 3.1) werden in diesem Kapitel wichtige ökonmische Anforderungen an elektronische Märkte dargestellt. Es geht dabei grundsätzlich um die Frage, welchen ökonomischen Randbedingungen Güter und Akteure eines elektronischen Marktes gehorchen müssen, damit dieser erfolgreich realisiert und betrieben werden kann. Mit den Anforderungen an die Güter und Leistungen befasst sich der Abschnitt 3.2.1. Im folgenden Kapitel 3.2.2 wird auf Aspekte der kritischen Masse und das Problem der Netzwerkexternalitäten eingegangen. Im Kapitel 3.2.3 schliesslich steht die Benutzer-Offenheit elektronischer Märkte im Zentrum.
3.2.1 Anforderungen bezüglich der Beschreibbarkeit von Gütern und Leistungen
Immer wieder taucht in der Diskussion elektronischer Märkte die Frage auf, welche Güter oder Dienste sich überhaupt auf diesen Märkten handeln lassen [Malo87, S. 486f]. Im allgemeinen wird dabei die Frage weiter reduziert auf die Anforderung der elektronischen Beschreibbarkeit von Gütern und Dienstleistungen. Durch neue elektronische Darstellungsformen und fortgeschrittene Technologien (Multimedia, Hypermedia, WWW, leistungsfähige Netzwerke etc.) gewinnt diese Frage der elektronischen Repräsentation zusätzliche Bedeutung, da man sich damit auch die Beschreibbarkeit und somit Handelbarkeit sehr komplexer Produkte erhofft.
Die Beschreibung von Produkten in einem elektronischen Markt ist nicht Selbstzweck sondern dient letztlich dazu, Kauf- bzw. Verkaufsentscheidungen der Marktteilnehmer zu ermöglichen. Grundsätzlich gilt, dass nur "ausreichend" beschreibbare Güter elektronisch handelbar sind. Was unter "ausreichend" verstanden wird, hängt zu einem grossen Teil von der angestrebten Unterstützung bzw. Automatisierung des elektronischen Marktes ab [Schm92, S. 33ff]. Für einen ersten Marktüberlick reichen unpräzise, nicht-formale Beschreibungen (Produkt, Menge), für den definitiven Kaufentscheid sind vollständigere und zuverlässigere Angaben notwendig. Vollständig formalisierte und standardisierte Beschreibungen sind erforderlich, wenn die Vereinbarungsphase automatisiert ablaufen soll, beispielsweise in automatisierten Matching-Systemen (Kapitel 4.2.5).
Die Anforderung der Beschreibbarkeit als Voraussetzung für Handelbarkeit auf elektronischen Märkten kann unter verschiedenen Aspekten gesehen werden. Im folgenden werden drei Ansätze der Literatur präsentiert, die versuchen, anhand von Merkmalen von Gütern und Dienstleistungen auf deren Beschreibbarkeit zu schliessen. Der erste Ansatz betrachtet die Beschreibbarkeit unterschiedlicher Güterklassen, der zweite bezieht sich auf Aspekte der Homogenität von Gütern, der dritte schliesslich betrachtet das Kriterium der Rationalität von Gütern und Dienstleistungen.
1. Bildung von Güterklassen
Es wird gemeinhin davon ausgegangen, dass unterschiedliche Güterklassen unterschiedliche Eignungen zum Handel in elektronischen Märkten aufweisen. Die ausführliche Darstellung verschiedener Klassifikations-Möglichkeiten würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen, eine Übersicht bietet Zbornik [Zbor96, S. 112ff]. Als grundsätzliche Kategorien können mit Blick auf die Beschreibbarkeit bzw. Handelbarkeit in elektronischen Märkten unterschieden werden [Zbor96, S. 114ff]:
Nominalgüter sind stets immateriell und umfassen insbesondere Geld und Ansprüche auf Geld (Darlehen, Beteiligungen). Nominalgüter zeichnen sich dadurch aus, dass ein elektronischer Handel völlig losgelöst von der materiellen Repräsentation dieser Güter (z. B. Aktien, Banknoten) erfolgen kann. Nominalgüter können somit vollständig in elektronischer Form repräsentiert bzw. beschrieben werden und eignen sich deshalb sehr gut für den elektronische Handel. Dies ist unter anderem ein Grund für den frühen Einzug elektronischer Märkte bzw. Handelssysteme im Finanz- und Börsenbereich.
Materielle Realgüter sind Sachgüter. Um sie elektronisch handelbar zu machen, muss von ihnen ein Abbild bzw. eine detaillierte Beschreibung von Eigenschaften wie Physik, Funktion, Aussehen, Verpackung, Menge, Preis etc. erstellt werden. Dieses Abbild muss in elektronischer Form speicherbar sein. Materielle Realgüter zeichnen sich weiter dadurch aus, dass nicht das eigentliche Gut, sondern nur die Eigentumsrechte am Gut elektronisch gehandelt werden können. Dies betrifft insbesondere die Abwicklungsphase bzw. die physische Lieferung des Guts an den Käufer, die nicht automatisiert sondern nur elektronisch unterstützt werden kann (siehe Kapitel 4.3).
Immaterielle Realgüter stellen grössere Anforderungen an die Beschreibung als die übrigen Kategorien, da sie nicht direkt abbildbar oder beschreibbar sind. Informationen nehmen innerhalb dieser Kategorie eine Sonderstellung ein, da sie traditonell Gegenstand der informationsverarbeitenden Industrie sind. Im allgemeinen lassen sich Informationen als Ausnahme auch gut beschreiben und auf elektronischen Märkten handeln. Beispiele sind etwa Finanzinformationsanbieter wie "Bloomberg" oder Nachrichtendienste wie "Reuters". Eine zweite Unterkategorie von immateriellen Realgütern sind Dienste. Wegen deren Vielfältigkeit lassen sich hinsichtlich deren Beschreibbarkeit keine allgemein gültigen Aussagen machen.
2. Homogenität vs. Heterogenität
Neben der Einteilung in Güterklassen können Güter bzw. Märkte auch bezüglich ihrer Homogenität unterschieden werden. Auf homogenen Märkten ("commodity markets") weisen die Güter aller Verkäufer die gleichen Eigenschaften auf [Been95, S. 902]. Beispiele von auf homogenen Märkten gehandelten Gütern sind Reis, Kaffee, Zucker oder Mehl. Homogene Güter sind grundsätzlich leichter handelbar als heterogene Güter, da wegen der Gleichheit aller Güter keine detaillierten Beschreibungen notwendig sind. Im (theoretischen) Idealfall müssen auf homogenen Märkten nur Produktname und Preisinformationen vermittelt werden [Been95, S. 902]. Auf heterogenen Märkten ("differentiated markets") unterscheiden sich die Güter innerhalb der gleichen Kategorie (z. B. Kunstgegenstände, Bücher, Parfums). Dadurch wird die Markttransparenz stark beeinträchtigt: heterogene Güter können nicht (direkt) miteinander verglichen werden, neben dem Preis beeinflussen noch weitere Merkmale die Kaufentscheidung. Die Beschreibbarkeit und Handelbarkeit von heterogenen Gütern hängt stark vom jeweiligen Gut ab. Während beispielsweise Bücher leicht beschreibbar und damit elektronisch handelbar sind, ist eine Beschreibung von Kunstgegenständen sehr schwierig, eine elektronische Beschreibung von Parfums (bzw. deren Düfte) gar unmöglich.
3. Rationalität
Zumindest menschliche Marktteilnehmer haben oft einerseits keine eindeutig spezifizierten Anforderungen an ein zu handelndes Gut und lassen andererseits ihre Kaufentscheidung durch "weiche" Hintergrundfaktoren wie Kultur, Prestigedenken oder die persönliche aktuelle Befindlichkeit ihre Entscheidung beeinflussen [Beam96a, S. 24]. Der Einfluss dieser persönlichen Faktoren auf eine Kaufentscheidung ist je nach Gut unterschiedlich und wird als "Rationalität" des Guts bezeichnet [Schm92, S. 35f]. Ein Gut mit einer hohen Rationalität (z. B. Benzin, Nägel) wird nach rein objektiven Kriterien beurteilt (rationaler Kaufentscheid), während bei einem Gut mit tiefer Rationalität (z. B. Haustier, Sportwagen) subjektive Entscheidungskriterien des Menschen entscheidend bei der Kaufentscheidung mitwirken. Die Rationalität ist ein Teilaspekt der Beschreibbarkeit von Gütern. Rationale Güter lassen sich leichter beschreiben als irrationale; ab einem gewissen Punkt wird die Beschreibung irrationaler Aspekte unmöglich. Somit kann gefolgert werden, dass sich rationale Güter leichter auf elektronischen Märkten handeln lassen als irrationale.
Zusammenfassend kann mit Blick auf die gemachten Aussagen festgehalten werden, dass ein "ideales Gut" im Sinne der Handelbarkeit auf elektronischen Märkten leicht beschreibbar sein muss, wobei diese Eigenschaft im allgemeinen Nominalgütern oder materiellen Realgütern zufällt, die zusätzlich homogen sind und eine hohe Rationalität aufweisen. Obwohl damit Denkanstösse bzw. Richtlinien gegeben werden, scheinen solche Klassierungen doch zu einfach und zu starr. Wie bereits erwähnt, schaffen multimediale Formen sowie entsprechende Fortschritte in der Hard- und Software die Voraussetzungen zu einer Ausweitung der Beschreibbarkeit und damit der Handelbarkeit und helfen somit mit, die gemachten Aussagen über die Eignung bestimmter Produkte für einen Handel auf elektronischen Märkten zu relativieren.
Beschreibungsmittel
Eine umfassende Darstellung, mit welchen Mitteln und Methoden Produkte in elektronischen Märkten beschrieben werden können, ist nicht Aufgabe dieser Arbeit. An Beschreibungsmitteln zur Verfügung stehen kurz zusammengefasst Text, Zahlen, Grafiken, Bilder, Bewegtbilder und Ton sowie deren Kombinationen ("Multimedia") [Zbor96, S. 118ff]. Bestimmte Beschreibungsmittel setzen bestimme Technologien zur Übertragung oder Darstellung voraus. So erfordert beispielsweise die Übertragung von Bewegtbildern leistungsfähige Netze. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass mit dem Fortschritt der grundlegenden Informations- und Kommunikationstechnologien auch Produkte mit komplexeren Beschreibungen auf elektronischen Märkten handelbar werden [Malo87; Heij96].
3.2.2 Kritische Masse und Netzexternalitäten
Externalitäten (Netzexternalitäten, Netzeffekte) liegen dann vor, wenn der Nutzen eines Guts oder dessen Nutzers davon abhängt , wie das Gut von anderen Benutzern genutzt wird [Heij96, S. 6]. Klassische Beispiele, bei denen Netzeffekte auftreten, sind das Telephon oder die Verbreitung eines bestimmten Computer-Betriebssystems: beides kann sich nur durchsetzen oder ist nur nützlich, wenn genügend Teilnehmer es einsetzen. Mit anderen Worten: es ist eine "kritische Masse" an Teilnehmenden notwendig, damit das Gut seinen (vollen) Nutzen entfaltet. Typischerweise wird der Nutzen (nach Überschreiten der kritischen Masse) mit steigender Anzahl Benutzer für alle höher.
Für elektronische Märkte bedeutet dies, dass der Nutzen eines elektronischen Marktes mit zunehmender Anzahl Teilnehmer grösser wird. Im Extremfall kann dies bedeuten, dass ein elektronischer Markt nicht benutzt wird, weil aus zu wenigen Verkäufern bzw. Käufern gewählt werden kann. In diesem Fall ist die kritische Masse zum Betrieb eines elektronischen Marktes nicht erreicht.
Vor Erreichen der kritischen Masse treten oft "dead-lock"-Situationen ("Verklemmungen") auf: Ein Käufer will nicht in einem elektronischen Markt kaufen, weil zu wenige Verkäufer daran teilnehmen und ein Verkäufer will nicht am elektronischen Markt teilnehmen, weil zu wenige Käufer vorhanden sind [Heij96, S. 6]. Sind solche "Dead-Locks" überwunden, so kann deren Gegenteil eintreten: der Erfolg eines elektronischen Marktes zieht aus eigener Kraft immer mehr Marktteilnehmer an. Treffend beschrieben wird diese selbstverstärkende Entwicklung mit "volume attracts volume" [Zbor96, S. 136].
Neben einer kritischen Masse bezüglich Marktteilnehmern muss auch eine kritische Masse bezüglich der Anzahl über den elektronischen Markt gehandelter Produkte erreicht werden. Zu kleine Volumina rechtfertigen zumindest aus finanzieller Sicht die Entwicklung eigenständiger Systeme nicht [Kräh94, S. 250]. Als Lösungsmöglichkeit käme allenfalls ein Zusammenlegen mehrere vergleichbarer Teilmärkte in einem technischen System in Betracht.
3.2.3 Benutzer-Offenheit
Offenheit wird in diesem Kapitel als ökonomischer Aspekt bezüglich Offenheit für Benutzer und/oder Produkte gesehen. Ein elektronischer Markt soll als "offen" bezeichnet werden, wenn beliebige Nutzer ohne vorgängige Überprüfung (Registrierung) daran teilnehmen können. In offenen Märkten überwacht keine zentrale Autorität über das Marktgeschehen. Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass mit der Einführung elektronischer Märkte dank der erhöhten Reichweite über elektronische Netzwerke zumindest die Möglichkeit zu grösserer Benutzer-Offenheit geschaffen wird. Als "geschlossen" sollen elektronische Märkte dann bezeichnet werden, wenn nur registrierte und somit bekannte Benutzer am elektronischen Markt teilnehmen können.
Es geht nun um die Frage, in welchem Ausmass ein elektronischer Markt überhaupt zugänglich, also offen, sein soll für beliebige Nachfrager, Anbieter und Produkte. Benutzer-Offenheit ist keine notwendige Anforderung an elektronische Märkte und durchaus nicht als "oberste Maxime" eines elektronischen Marktes anzustreben. (Dies trifft eher für die technische Offenheit (Kapitel 3.34) zu). Gründe, die für geschlossene elektronische Märkte sprechen, basieren letztlich darauf, dass die Benutzer einer zentralen Autorität bekannt sind. Daraus ergibt sich eine einfachere Durchsetzung von Sicherheitsmechanismen sowie eine gegenseitige Kontrolle [Pern97, S. 345]. Ebenfalls ein zentraler Punkt sind Qualitätsstandards, die in geschlossenen elektronischen Märkten einfacher garantiert und eingehalten werden können. Die aufgeführten Begründungen haben insbesondere für den zwischenbetrieblichen Bereich elektronischer Märkte eine hohe Bedeutung (detaillierte Ausführungen dazu folgen im Kapitel 4.5.2). Dies führt zumindest in der heutigen Praxis dazu, dass elektronische Märkte im "Business-to-Business"-Bereich tendenziell eher geschlossen, im Retail-Bereich eher offen sind.
Problematisch sind Zulassungsbeschränkungen bzw. geschlossene elektronische Märkte dann, wenn sie aus Gründen der Wettbewerbsbeschränkung oder ähnlichen Gründen eingeführt werden [Kräh94, S. 233]. Es handelt sich dann um eigentliche Marktzutrittsbeschränkungen, die evtl. wettbewerbsverzerrend wirken oder die gar die wirtschaftliche Handlungsfreiheit einschränken. Ist ein elektronischer Markt zu stark geschlossen, so kann nicht mehr von einem elektronischen Markt im Sinne der Definition gesprochen werden.
Technische Offenheit
Auf Fragen der technischen Offenheit wird im Zusammenhang mit den Anforderungen an die IT-Infrastruktur im Kapitel 3.3.4 eingegangen.
Technische Offenheit und Benutzeroffenheit sind dabei grundsätzlich weitgehend voneinander unabhängig . Offenen Systeme wie das Internet tendieren zwar eher dazu, auch bezüglich des Benutzerkreises offen zu sein, jedoch können mit entsprechenden Massnahmen ohne weiteres auch auf offenen Netzen geschlossene elektronische Märkte eingerichtet werden.
Juristische Offenheit
Neben der Benutzer-Offenheit und der technischen Offenheit kann als dritter Aspekt noch die juristische Offenheit von elektronischen Märkten aufgeführt werden. Darunter wird verstanden, dass sich "Geschäftspartner nicht notwendigerweise schon vor der Vertragsaushandlung auf dem elektronischen Handelssystem kennen müssen" [Zbor96, S. 72]. Juristische Offenheit ist dabei eine Forderung, die nur bei elektronischen Märkten, nicht aber bei elektronischen Hierarchien oder Netzwerken, relevant ist. Dort wird eine "juristische Geschlossenheit" angestrebt, es findet in der Regel eine bewusste Ausgrenzung von Marktteilnehmern statt. In elektronischen Märkten muss es jedoch möglich sein, spontane Handelsbeziehungen mit vorgängig unbekannten Partnern einzugehen.
3.3 Informationstechnologische Basis: Grundlagen und Anforderungen
In diesem Kapitel soll die informationstechnologische Basis gelegt werden, auf die elektronische Märkte aufbauen. Es handelt sich dabei um Anforderungen in dem Sinne, als dass die hier beschriebene informationstechnologische Infrastruktur für die folgenden Ausführungen zu elektronischen Märkten vorausgesetzt wird. Die technische Realisierung elektronischer Märkte steht ausdrücklich nicht im Zentrum dieser Arbeit, weshalb die diesbezüglichen Ausführungen einerseits möglichst knapp gehalten sind und andererseits nur Sachverhalte und Gebiete angesprochen werden, die zum Verständnis der folgenden Ausführungen benötigt werden.
Ausgegangen wird dabei von einem Schichtenmodell (Kapitel 3.3.1), auf Grundlage dessen die technischen Grundlagen und Anforderungen (Kapitel 3.3.2 - 3.3.4) in den Gesamtzusammenhang elektronischer Märkte eingeordnet werden.
3.3.1 Schichtenmodell elektronischer Märkte
Die folgenden Ausführungen zu den Anforderungen an die Informationstechnologie (IT) sowie das folgende Kapitel 4 über Möglichkeiten und Grenzen elektronischer Märkte bauen auf dem in diesem Kapitel ein erstes Mal vorgestellten Schichtenmodell auf. Das Schichtenmodell zielt darauf ab, die komplexen Zusammenhänge und die verschiedenen Aspekte elektronischer Märkte logisch geeignet zu strukturieren. Dies soll es ermöglichen, Schwerpunkte der Analyse zu setzen, diese im Schichtenmodell einzuordnen und trotzdem nie den Gesamtzusammenhang zu verlieren. Ein weiteres Ziel der Schichtenbildung ist die Schaffung von Flexibilität und Modularität, indem einzelne Schichten verschieden gestaltet und gedanklich ausgetauscht werden können.
Das hier präsentierte Schichtenmodell lehnt sich teilweise an das Modell von Schmid et al. an [Schm95, S. 54ff]. Wie die folgende Abbildung 3.1 zeigt, besteht es aus den vier Schichten "Kommunikationsnetze", "Netzdienste", "Marktdienste" und "elektronisches Marktsystem". Die Kapitelnummern der folgenden ersten Visualisierung des Schichtenmodells (Abb. 3.1) sollen einen Überblick über die Behandlung der einzelnen Schichten im Rahmen dieser Arbeit geben.
Abb. 3.1: Überblick über das Schichtenmodell.
Die obersten zwei Schichten sind Gegenstand des Kapitels 4; auf ihnen liegt der eigentliche Schwerpunkt dieser Arbeit. Sie setzen auf den zwei unteren Schichten (Kommunikationsnetze und Netzdienste) auf, die in den folgenden zwei Kapiteln 3.3.2 und 3.3.3 behandelt werden.
Dienstekonzept
Entsprechend dem Dienstekonzept bauen die einzelnen Schichten aufeinander auf. Das Dienstekonzept gemäss ISO-Terminologie sagt aus, dass die Funktionalität einer Schicht auf den darunterliegenden Schichten aufbauen kann und deren Funktionalitäten im Sinne von Diensten von darüberliegenden Schichten verwendet werden können. Dazu bedarf es wohldefinierten Schnittstellen zwischen den Schichten [Schm95, S. 55].
Ebenfalls gemäss dem Dienstekonzept kann eine Trennung zwischen den unteren und den oberen zwei Schichten vorgenommen werden: die zwei Schichten stellen die grundlegenden informationstechnischen Dienste zur Verfügung, die von den oberen zwei Schichten zur Realisierung eines elektronischen Marktes in Anspruch genommen werden.
3.3.2 Kommunikationsnetze und IT-Architekturen
Die unterste Schicht ("Kommunikationsnetze") des in der Abbildung 3.1 visualisierten Schichtenmodells stellt Dienste und Funktionalitäten zum Austausch von Daten zwischen physisch entfernten Objekten innerhalb eines Gesamtsystems zur Verfügung. Am ehesten mit einem Strassen- oder Schienennetz vergleichbar, stellen Kommunikationsnetze die grundlegende IT-Infrastruktur zur Kommunikation zwischen den Marktteilnehmern in elektronischen Märkten dar.
Basisnetze
Basisnetze verbinden die geographisch entfernten IT-Systeme der Teilnehmer eines elektronischen Marktes physisch miteinander. Sie sind die Grundlage für elektronisch abgewickelte Kommunikation im allgemeinen und damit auch für den Bau elektronischer Märkte.
Basisnetze werden im allgemeinen nicht von den Teilnehmern eines elektronischen Marktes aufgebaut; vielmehr werden die vielfältig verwendbaren, bereits bestehenden Netze benutzt. Für den Aufbau elektronischer Märkte kommen im wesentlich folgende Basisnetze in Betracht:
Telefonnetz: Das Telefonnetz ist heute die einzige flächendeckende Kommunikationsinfrastruktur. Es ist zwar primär auf die analoge Übertragung von Sprache ausgerichtet, doch können mit dem Einsatz eines Modems auch digitale Daten übertragen werden. Die Übertragungskapazität erreicht mit heutigen Modems im besten Fall 33'600 Bits/s, was für die Übertragung kleinerer und mittlerer Datenmengen ausreichend ist.
Telepac-Netz (X.25-Netz): Das Telepac-Netz ist ein spezielles, auf dem Telekommunikations-Standard X.25 basierendes, paketvermittelndes Datennetz. Die maximale Übertragungskapazität liegt bei 64'000 Bits/s. Das Telepac-Netz ist mit dem Telefonnetz verbunden, womit eine hohe Flächendeckung erreicht wird.
ISDN ("Integrated Services Digital Network"): Die zentrale Idee des in der Schweiz als "Swissnet" bekannten ISDN-Netzes besteht darin, über ein digitales Netz praktisch sämtlichen Anforderungen und Bedürfnissen (Telefonie, Text-, Daten-, Bildübertragung etc.) von Seiten der Benutzer gerecht zu werden. Über ISDN-Netze können maximal 144'000 Bits/s übertragen werden. Es ist somit immer noch ein sogenanntes Schmalband-Netz, das auf Kupferleitungen aufbaut.
In einer zweiten Ausbaustufe werden die Kupferleitungen durch Glasfaserkabel abgelöst. Damit wird ein integriertes Breitband-Kommunikationsnetz mit einer Übertragungskapazität von bis zu 620 Megabits/s geschaffen [Tane96, S. 139ff].
Mobile Netze: Das Netz für Mobilkommunikation ist in der Schweiz heute als Natel D-Netz bekannt und mit dem herkömmlichen Telefonnetz verbunden. Es basiert auf dem weltweiten GSM-Standard ("Global System for Mobile Communication"). Die Übertragungskapazität liegt bei 1 - 2 Megabits/s [Tane96, S.14]. Da die Kosten der mobilen Kommunikation normalerweise zeitabhängig und hoch sind, eignen sich mobile Netze kaum für permanente Verbindungen.
Mietleitungen: Mietleitungen können sowohl über Kupfer- oder Glasfaserkabel als auch über Satelliten bereitgestellt werden. Mietleitungen werden zur Schaltung von permanenten, festen Verbindungen zwischen zwei oder mehreren IT-Systemen von den Leitungsbetreibern gemietet. Die Übertragungskapazität richtet sich nach den Bedürfnissen bzw. nach dem verwendeten Medium (Kupfer, Glasfaser, etc.). Die Kosten sind meistens abhängig von der Übertragungskapazität und der Länge der Mietleitung.
Weitere Netze existieren zwar (z. B. Kabelfernsehnetz, Telexnetz), sind jedoch zumindest heute im Zusammenhang mit der Realisierung von Rechnernetzen, wie sie für elektronischen Märkte zur Verfügung gestellt werden müssen, nicht relevant. Für die "Business-to-Business"-Kommunikation sind alle oben aufgeführten Basisnetze grundsätzlich einsetzbar. Limitierende Faktoren sind dabei, wie jeweils erwähnt, die Flächendeckung, die Übertragungskapazität (Bandbreite) sowie evtl. die entstehenden Kosten. Den heute verfügbaren flächendeckenden Netzen (Telefonnetz, Schmalband-ISDN, mobile Netze) mangelt es vor allem an Übertragungskapazität. Kapazitätsintensive Anwendungen (Bewegtbilder, Multimedia u.ä.) können oft nur durch den teuren Aufbau privater Infrastrukturen (Mietleitungen) realisiert werden [Kräh94, S. 55].
Die höhere Bandbreite in modernen Netzwerken (Glasfaser) erlaubt den Einsatz neuer, multimedialer Formen wie sie beispielsweise zur Produkte-Repräsentation bzw. -beschreibung (siehe Kapitel 3.2.1) eingesetzt werden können [Rose93, S. 107]. Aus dieser Sicht eröffnet der Fortschritt in der Kommunikationstechnologie neue Möglichkeiten auch für die Realisierung elektronischer Märkte.
Bezüglich Ausdehnung der Netze kann allgemein unterschieden werden zwischen Netzen im lokalen Bereich (LAN, "Local Area Network"), im städtischen Bereich (MAN, "Metropolitan Area Network") und im überregionalen, evtl. weltweiten Bereich (WAN, "Wide Area Network").
"Value Added Networks" (VANs)
Unter einem VAN ("Value Added Network") werden Kommunikationseinrichtungen verstanden, die in ihrer Funktionalität über die reine Datenübertragung und Datenvermittlung über Kommunikationsnetze hinausgehen. Neben Aufgaben des Netzwerkmanagements gehören dazu insbesondere Gateway-Dienste (Verbindungen zu anderen Netzen), Protokollkonversionen und andere Datenverarbeitungsdienste (z. B. Sicherheitsdienste). Die Abgrenzung von VANs gegenüber den oben beschriebenen Kommunikations-Grunddiensten ist dabei fliessend. VANs werden von verschiedenen Anbietern (z. B. Telekommunikations-Unternehmen, Datenverarbeitungsunternehmen, Branchenkooperationen etc.) mit sehr unterschiedlichen Dienstleistungsspektren betrieben.
Besonders im Zusammenhang mit dem Aufbau von EDI-Netzwerken (siehe Kapitel 3.3.3) spielen VANs eine bedeutende Rolle. Ihre Vorteile werden heute vor allem gegenüber dem Internet (siehe unten) gesehen: VANs zeichnen sich durch hohe Sicherheitsstandards sowie eine sehr hohe Verfügbarkeit und Verlässlichkeit aus [Pyle96, S. 23]. Nachteilig sind die relativ hohen Kosten eines Anschlusses an ein VAN sowie die begrenzte Flächendeckung bzw. Reichweite eines VANs. Diese kann durch den Zusammenschluss mehrerer VANs über sogenannte "Gateways" erhöht werden.
Internet
Unter dem Begriff Internet wird ein weltumspannendes, heterogenes Netzwerk von Computern auf Basis der TCP/IP-Protokollfamilie verstanden ("Transmission Control Protocol/Internet Protocol"). Aus Architektur-Sicht handelt es sich um ein Client/Server-System (siehe unten). Es ist unabhängig von den zugrundeliegenden Netzen (Kupfer, Glasfaser, etc.) und kann unter diesem Blickwinkel auch als Mehrwertdienstnetz betrachtet werden, wobei es, im Gegensatz zu den "herkömmlichen" VANs, nicht von einzelnen kommerziellen Anbietern zur Verfügung gestellt wird, sondern von einer Vielzahl unabhängiger Netzbetreiber (sogenannten "Internet Service Providern").
Die Vorteile des Internets liegen vor allem in der weltweiten Verbreitung und in den tiefen Kosten. Das Internet verdankt sein explosionsartiges Wachstum in den letzten Jahren zudem nicht zuletzt auch seinen darauf basierenden Diensten, die, soweit sie für die weiteren Ausführungen relevant sind, im folgenden Kapitel kurz dargestellt werden.
Verteilte Systeme und Client/Server-Architektur
Elektronische Märkte werden aus IT-Sicht typischerweise als verteilte Systeme gesehen. Von verteilten Systemen wird dann gesprochen, wenn die Applikations-Software und/oder die Systemkontrolle geographisch gestreut sind. Die einzelnen Komponenten eines verteilten Systems werden durch Basisnetze miteinander physisch verbunden. Das Ziel eines verteilten Systems ist das koordinierte Zusammenspiel mehrerer entfernter Software- und Hardware-Komponenten zur Erfüllung einer gemeinsamen Aufgabe.
Eine wichtige Eigenschaft, die verteilte Systeme erfüllen sollen, ist (Netz-) Transparenz. Dies bedeutet, dass für einen Benutzer sich das System als eine Einheit präsentiert; der Benutzer "merkt" also nichts von der Verteilung der Applikations-Software oder Systemkontrolle über das Netzwerk.
Die Client/Server-Architektur ist eine Möglichkeit der Gestaltung eines verteilten Systems. In einer solchen Umgebung bieten dedizierte IT-Systeme in der Rolle eines Servers den Client-Systemen ihre Dienste an [Merz96, S. 23]. Mehrere Clients greifen so über ein Netzwerk auf den zentralen Server zu. Die Rollenverteilung zwischen Client und Server muss dabei nicht starr fixiert sein: für bestimmte Dienste kann ein Client auch als Server dienen und umgekehrt.
Marktsystem und Marktapplikation als Client/Server-Architektur
Konventionelle Märkte können abstrakt als Client/Server-Architekturen betrachtet werden: Viele Käufer ("Clients") kommen auf dem Marktplatz zusammen. Dieser bietet als "Server" den Käufern seine Dienste (d.h. seine Waren) an.
Dieses Marktmodell eignet sich auch zur Umsetzung in elektronischen Märkten. Aus logischer und aus technischer Sicht kann dann unterschieden werden zwischen dem zentralen Marktsystem ("Server"), auf dem die verschiedenen Marktdienste implementiert sind und den dezentralen Marktapplikationen ("Clients"), die den Marktteilnehmern den Zugriff auf das Marktsystem erlauben. Auf dem Marktsystem als "Server" werden die eigentlichen Marktdienste angeboten; auf diese wird im Kapitel 4 detailliert eingegangen.
Für die Benutzer zeigt sich ein elektronischer Markt somit in erster Linie über "seine" Marktapplikation bzw. über deren Benutzeroberfläche. Diese ermöglicht es ihm, über ein Netzwerk auf das Marktsystem zuzugreifen und am elektronischen Markt teilzunehmen.
3.3.3 Netzdienste
Die zweite Ebene des Schichtenmodells (Abb. 3.1) setzt auf die im vorhergehenden Kapitel beschriebene Schicht der Kommunikationsnetze auf und benutzt deren Infrastrukturen und Basisdienste. In der Schicht der Netzdienste sollen mit Blick auf die Ausrichtung dieser Arbeit alle informationstechnologischen Dienste zusammengefasst werden, auf die elektronische Märkte zurückgreifen. In Anbetracht der weiteren Ausführungen sind dies vor allem Anwendungen und Dienste, die auf den Standards des Internets und der OSI-Architektur ("Open Systems Interconnection") basieren sowie Grundlagen des EDI ("Electronic Data Interchange").
OSI- und Internet-Anwendungen
In einem ersten Teil dieses Kapitels werden die für die Realisation elektronischer Märkte relevanten Anwendungen des OSI- und des TCP/IP- (Internet-) Referenz-Modells vorgestellt. (Anm.: Aus Sicht der Referenz-Modelle handelt es sich um "Anwendungen", aus Sicht des dieser Arbeit zugrundeliegenden Schichtenmodells um "Dienste"). Das OSI-Referenz-Modell wurde von der ISO ("International Standardization Organisation") als Standard für offene Kommunikationssysteme geschaffen [Tane96, S. 28ff]. Neben den auf der OSI-Architektur basierenden Anwendungen setzen sich in der Praxis immer stärker Anwendungen auf Basis des TCP/IP-Protokolls (Internet) und der entsprechenden TCP/IP-Referenz-Architektur durch. Für die folgenden Ausführungen wurden, soweit vorhanden, jeweils Dienste beider Referenz-Modelle aufgeführt.
Elektronische Post ("E-Mail")
Internet E-Mail ("RFC 822"): Unter elektronischer Post ("Electronic Mail", "E-Mail") wird allgemein das Übertragen von unstrukturiertem Text an einen oder mehrere Empfänger verstanden. E-Mail über das Internet wird nach der Definition im "Request for Comment" (RFC) 822 versandt [Tane96, S. 644]. Fortgeschrittene Protokolle wie SMTP ("Simple Mail Transfer Protocol") oder MIME ("Multipurpose Internet Mail Extensions") erlauben zusätzlich, beliebige Dateien als sogenannte ("Attachements") mit einer E-Mail zu versenden.
X.400: Neben dem Internet-Standard für E-Mail nach dem RFC 822 hat auch der OSI-Standard X.400 speziell im zwischenbetrieblichen Bereich noch eine Bedeutung als E-Mail-Standard. Vor allem im Zusammenhang mit der Übertragung von EDI-Nachrichten wird heute der auf dem E-Mail-System X.400 basierende Standard X.435 verwendet.
Dateiübertragung
"File Transfer Protocol" (FTP): FTP ist ein Protokoll zur Übertragung von beliebigen Dateien über das Internet [Tane96, S. 693]. Die Dateien werden von einen FTP-Server zur Verfügung gestellt, darauf zugegriffen wird mit FTP-Clients.
"File Transfer Access and Management" (FTAM): FTAM wurde als Standard zur Dateiübertragung in das OSI-Referenzmodell aufgenommen. FTAM kann als Alternative zur Übertragung von EDI-Nachrichten per X.435 eingesetzt werden [Schm92, S. 133].
Terminal-Emulationen
Telnet: Das Telnet-Protokoll wird verwendet, um eine Verbindung über das Internet zu einem entfernten Rechner aufzustellen (sogenannte Terminal-Emulation) [Tane96, S. 694]. Nach dem Verbindungsaufbau kann über die Telnet-Anwendung virtuell auf dem angewählten Computer gearbeitet werden.
VT (Virtuelles Terminal): Mit VT-Protokollen bzw. -Anwendungen kann analog der Telnet-Anwendung von einem entfernten Terminal über ein OSI-Netzwerk auf einen über das Netzwerk verbundenen Rechner zugegriffen werden. Verschiedene VT-Standards haben sich etabliert, beispielsweise VT100. Sowohl das Telnet- als auch die VT-Protokolle ermöglichen nur die Übertragung von Zeichen.
"Newsgroups"
Eine "Newsgroup" ist ein über das Internet zugängliches Diskussionsforum über ein spezifisches Thema [Tane96, S. 670]. Die einzelnen Newsgroups sind nach Themen hierarchisch geordnet. Benutzer können Nachrichten ("messages") in der dem Thema entsprechenden Newsgroup veröffentlichen ("post a message") oder die von anderen Teilnehmern veröffentlichten Nachrichten lesen. Abstrakt gesehen entspricht also eine "Newsgroup"-Anwendung einem zentralen "Black-Board" (Server), auf das die Benutzer lesend und schreibend in ihrer Rolle als "Clients" zugreifen können.
"World Wide Web" (WWW)
Das "World Wide Web" (WWW) ist ein verteiltes, auf dem Internet basierendes Hypermedia-System, bei dem WWW-Server Inhalte anbieten, die von einer Client-Applikation ("Browser") abgerufen und über das HTTP-Protokoll ("Hyper-Text Transmission Protocol") über das Internet übertragen werden. Die Inhalte sind mittels der Seitenbeschreibungs-Sprache HTML ("Hyper-Text Markup Language") standardisiert beschrieben. In die auf den WWW-Servern gespeicherten HTML-Dokumente können Verweise ("Links", "Hyperlinks") auf HTML-Dokumente anderer WWW-Server eingefügt werden, wodurch ein Hypermedia-System entsteht, bei dem transparent von einer HTML-Seite auf eine verwandte bzw. mit einem Link referenzierte gewechselt werden kann.
Indem WWW-Server über Schnittstellen auch mit weiteren IT-Systemen, speziell mit Datenbanken, verbunden werden können, ist es möglich, mittels Browser über das WWW darauf zugreifen zu können. Mit der heutigen Mächtigkeit der Browser-Programme sind damit die Möglichkeiten geschaffen, verschiedene andere Applikationen bzw. Dienste unter das Benutzer-Interface des WWW zu integrieren und das WWW als Plattform zur Realisierung von interaktiven und mit anderen IT-Systemen integrierten Anwendungen zu nutzen.
Die Dienste des Internets, insbesondere das WWW sowie E-Mail und FTP, werden heute als sehr geeignete Plattform angesehen, um elektronischen Handel im weitesten Sinne zu betreiben. Privatwirtschaftliche Anstrengungen zielen mit Auftritten auf dem WWW grösstenteils auf ein Erreichen des Retail-Markts über das Internet ab. Die sich abzeichnende "Kommerzialisierung" des Internets, die Entstehung von Internet-"Shopping-Malls" oder "Telebanking" über das Internet sind nur wenige Beispiele, die diesen Trend unterstreichen.
Doch auch für den zwischenbetrieblichen Bereich bietet die Nutzung der Internet-Infrastruktur vielversprechende Möglichkeiten, die im Kapitel 4 zur Sprache kommen werden.
Electronic Data Interchange (EDI)
EDI ("Electronic Data Interchange") bezeichnet den automatisierten Austausch von strukturierten Geschäftsdokumenten zwischen Computern. Die Informationen aus den Geschäftsdokumenten wie Rechnungen, Lieferscheine etc. werden dabei in standardisierte und strukturierte EDI-Meldungen übertragen, die über ein Netzwerk zu einem Empfänger geschickt werden. Ziel von EDI ist es, in standardisierten Geschäftsabläufen auftretende Dokumente möglichst automatisch von Maschinen erzeugen und übertragen zu lassen.
Die Strukturierung der elektronisch übertragenen Dokumente basiert dabei auf Standards, die ursprünglich innerhalb Branchen oder zwischen Unternehmen vereinbart wurden, heute jedoch zunehmend international und branchenübergreifend definiert werden. Neben dem amerikanischen Standard ANSI X.12 setzt sich zunehmend der international entwickelte Standard UN/EDIFACT ("United Nations/Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport") durch. Dank der detaillierten Strukturierung und Standardisierung können EDI-Dokumente von Maschinen ohne menschliche Eingriffe verarbeitet werden, was bedeutende Effizienzverbesserung im zwischenbetrieblichen Datenaustausch bringen kann.
Mit dem Aufbau von EDI-Netzwerken entstehen typischerweise hierarchische Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen (Produzenten-Lieferanten-Beziehungen). Die daraus resultierenden Abhängigkeitsverhältnisse sowie rechtliche Unsicherheiten bezüglich verschiedener Fragen rund um die automatisierte Erzeugung und Übertragung von Geschäftsdokumenten sind zwei bedeutende Risikofelder beim Einsatz von EDI (siehe dazu [Oehr97]). Wegen mangelnden gesetzlichen Grundlagen basieren EDI-Beziehungen üblicherweise auf vorgängig ausgehandelten bilateralen Verträgen ("Interchange Agreements", "Trading Partner Agreements").
Als Transportmittel für EDI-Nachrichten über Kommunikationsnetze kommen verschiedene Lösungen in Frage. Sehr verbreitet ist die Übertragung über Netzwerke mittels eines vom OSI-Nachrichtenstandard X.400 speziell auf EDI ausgerichteten Übertragungsprotokolls, X.435, über VANs. Besonders für elektronische Märkte relevant sind die derzeitigen Entwicklungen, EDI-Meldungen über das Internet zu verschicken. Dazu eignen sich grundsätzlich sowohl die Internet-Dienste FTP (direkte Übertragung der EDI-Meldungen als Datei) als auch E-Mail (Übertragung der EDI-Meldungen als "Attachement" einer E-Mail) [Alpa96, S. 232].
Weiterentwicklungen von EDI: I-EDI und Open-EDI
Herkömmliche Formen von EDI bieten den Nachteil fehlender Interaktivität. Dies bedeutet, dass ein Bündel EDI-Nachrichten jeweils als Datei von einem entfernten Kommunikationssystem über ein Netzwerk übertragen werden muss, bevor es verarbeitet wird und evtl. eine Antwort beim Empfänger ausgelöst werden kann. Für interaktive und/oder zeitkritische Anwendungen (z. B. Reservierungs-Systeme, Buchungssysteme) sind die entstehenden Reaktions- bzw. Bearbeitungszeiten zu gross. Dies war der Ansatzpunkt für die Entwicklung des sogenannten interaktiven EDI (I-EDI) auf Basis des EDIFACT-Standards [Zbor96, S. 86f]. Mit Standards des I-EDI soll es möglich sein, EDI auch interaktiv und zwischen zeitkritischen Applikationen zu betreiben.
Ebenfalls auf EDI aufbauend laufen derzeit Bemühungen um die Entwicklungen von "Open-EDI"-Systemen. Das Ziel der "Open-EDI"-Bestrebungen ist es, EDI offener zu gestalten und eine Aufnahme von EDI-Beziehungen auch ohne vorherige bilateralen Verträge zu ermöglichen [Bons96, S. 130ff]. Open-EDI soll speziell spontane Beziehungen unterstützen, wie sie auf Märkten typischerweise zustande kommen.
Sowohl mit den Standards zu I-EDI als auch mit den Bestrebungen für "Open-EDI" sollen die bisher mit dem Begriff EDI assoziierten starren Unternehmensverbindungen aufgelöst werden. Somit nähert sich EDI auch einen grossen Schritt der Eignung zum Einsatz in elektronischen Märkten.
3.3.4 Schichtenübergreifende Anforderungen
Im Kapitel "Schichtenübergreifende Anforderungen" sollen Anforderungen zusammengefasst werden, die sich auf den gesamten elektronischen Markt aus technischer Sicht beziehen. Insbesondere handelt es sich dabei um die Forderung nach technisch offenen Systemen, um Standardisierungs-Fragen sowie um Belange der Sicherheit in elektronischen Märkten.
Offene Systeme und Standardisierung
In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass die Teilnehmer eines elektronischen Marktes unterschiedliche IT-Infrastrukturen einsetzen. Damit auf technischer Ebene die Systeme dennoch miteinander kommunizieren können, müssen die eingesetzten IT-Systeme und Datenformate über als Standards anerkannte Schnittstellen verfügen, was als "technische Offenheit" bezeichnet wird.
In einem technisch offenen System kann jeder Benutzer mit seinen möglicherweise heterogenen Einrichtungen (Hardware, Software, Netzwerke etc.) ohne Schwierigkeiten auf entfernte Systeme zugreifen [Zbor96, S. 72].
Offene Systeme bedingen die Einhaltung von Standards auf verschiedenen Ebenen, die als Schnittstellen zwischen heterogenen Komponenten dienen. Beispiele von Standards zur Realisierung offener Systeme sind Netzwerkprotokolle (z. B. TCP/IP-Familie), Datenaustauschformate (EDIFACT, ANSI X.12), standardisierte Hardware oder auch das OSI- und Internet-Referenzmodell für offene Systeme.
Neben der hier beschriebenen technischen Offenheit kann im Zusammenhang mit elektronischen Märkten auch noch Benutzeroffenheit sowie juristische Offenheit unterschieden werden (siehe Kapitel 3.2.3).
Integration und Standardisierung
Mit der Definition bzw. dem Einhalten von Standards auf der technischen Ebene wird eine Voraussetzung geschaffen, um eine Integration verschiedener heterogener IT-Systeme zu ermöglichen. Im Zusammenhang mit der (technischen) Realisation elektronischer Märkte bedeutet dies, dass evtl. bereits vorhandene IT-Systeme zur Unterstützung einer Marktphase oder eines Teils einer Marktphase "nahtlos" und problemlos mit anderen IT-Teilsystemen integriert werden können. Das Ziel der technischen Integration ist ein für den Benutzer als geschlossenes Ganzes sichtbares, transparentes Marktsystem wie es in Kapitel 4.4 beschrieben wird.
Diesbezügliche konzeptionelle Lösungsansätze für den elektronischen Handel bietet beispielsweise das "eCo"-Framework (siehe Kapitel 3.1.1). Es versucht, eine Umgebung zu schaffen, in der heute existierende und zukünftig entwickelte "E-Commerce"-Systeme miteinander kommunizieren können und kompatibel sind [Tene97].
Sicherheit
Sicherheit wird als ein kritisches Kriterium für den Erfolg eines elektronischen Marktsystems bewertet [Bhim96, S. 35]. Wie im Kapitel 4.5.1 weiter auszuführen sein wird, sind Sicherheitsbedenken eine der Hauptursachen für den heute noch mässigen Erfolg elektronischer Märkte.
Zur Konzeption eines Sicherheitssystems müssen zuerst die Sicherheitsziele identifiziert werden. Es sind dies zusammengefasst [Grim94, S. 30]:
Vertraulichkeit ("Confidentiality"): Unter Vertraulichkeit wird verstanden, dass kein unbefugter Informationsgewinn möglich ist.
Integrität ("Integrity"): Mit Integrität wird die Gewissheit bezeichnet, dass übertragene Daten frei sind von absichtlicher oder unabsichtlicher Veränderung.
Verbindlichkeit ("Non-Repudiation"): Unter Verbindlichkeit wird die Gewährleistung verstanden, dass kein Kommunikationspartner die Teilnahme an einer bestimmten, stattgefundenen Kommunikation bestreiten kann.
Authentizität ("Authenticity"): Authentizität bedeutet, dass die Echtheit einer behaupteten Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann. Unterschieden werden kann zwischen Authentizität des Kommunikationspartners und Authentizität des Inhalts einer Meldung.
Verfügbarkeit ("Availability"): Verfügbarkeit bezeichnet die Eigenschaft eines Systems, auf Verlangen eines Berechtigten jederzeit verfügbar und nutzbar zu sein.
Zur Gewährleistung dieser Sicherheitsanforderungen bzw. -ziele bedarf es eines umfassenden Risikomanagements, auf das im Rahmen dieser Arbeit nicht eingegangen werden kann. Deshalb sollen im folgenden nur kurz die im Rahmen elektronischer Märkte für die folgenden Ausführungen besonders relevanten Sicherheits-Mechanismen dargestellt werden.
Verschlüsselung
Eine zentrale Rolle zur Sicherung elektronischer Kommunikation nehmen Verschlüsselungsverfahren ein. In einem Verschlüsselungsverfahren wird der ursprüngliche Klartext mittels eines mathematischen Algorithmus so umgeformt, dass der daraus entstehende Ablauf von Zeichen (verschlüsselter Text) ohne Sinn ist. Bei symmetrischen Verschlüsselungsverfahren einigen sich Erzeuger und Empfänger der Nachricht vor der Übertragung auf einen gemeinsamen Schlüssel (Code). Der Empfänger kann auf die verschlüsselte Nachricht zur Entschlüsselung dieser denselben Schlüssel anwenden und so die Nachricht lesen sowie auf Echtheit überprüfen. [Waid96, S. 123]. Bei asymmetrischen Verschlüsselungsverfahren werden getrennte Schlüssel für Chiffrierung und Dechiffrierung der Nachricht eingesetzt. Solche auch als "Public Key" bekannten Systeme bieten grundsätzlich höhere Sicherheit, da eine geheime Kommunikation möglich ist, ohne dass zuvor Schlüssel ausgetauscht werden müssen. Das derzeit am verbreitetsten eingesetzte asymmetrische Verfahren ist der RSA-Algorithmus. Er kommt beispielsweise in verchiedenen Zahlungssystemen zum Einsatz (siehe Kapitel 4.3.2).
Digitale Unterschrift
Digitale Signaturen basieren auf asymmetrischen Verschlüsselungs-Mechanismen und garantieren Authentizität, Integrität, Vertraulichkeit sowie Verbindlichkeit einer Nachricht [Pern97, S. 350; Bons96, S. 132]. Obwohl die digitale Unterschrift bezüglich Sicherheitsmerkmalen der eigenhändigen Unterschrift klar überlegen ist, besitzt sie nach den heutigen Gesetzen keine Beweiskraft und ist somit rechtlich nicht verbindlich [Neue94, S. 81].
"Trusted Third Party"
Um die Vertrauenswürdigkeit eines Marktpartners feststellen zu können, ist eine vertrauenswürdige Drittpartei, eine sogenannte "Trusted Third Party" notwendig. Eine beidseitig anerkannte "Trusted Third Party" kann die Sicherheitsdienste Authentizität, Verbindlichkeit sowie Nicht-Abstreitbarkeit garantieren.
Elektronischer Markt als "Trustworthy System"
Das Ziel der oben genannten Sicherheitsmechanismen ist die Schaffung von sicheren Systemen. Eine Anforderung an einen elektronischen Markt muss es sein, ein sogenanntes "Trustworthy System" zu sein, d.h. ein mit ausreichenden Grundfunktionen und Mechanismen der Sicherheitstechnik ausgestattetes System [Bauk95, S. 9]. Ein "Trustworthy System" ist in einer bezüglich Benutzern geschlossenen Umgebung viel einfacher zu realisieren, da alle Benutzer einer zentralen Autorität bekannt sind und Nichtberechtigte vom System ausgeschlossen werden können (beispielsweise mit Passwortschutz oder ähnlichen Mechanismen).
weiter zum Kapitel 4 (Von
den Marktdiensten zu einem elektronischen Marktsystem:
Möglichkeiten und Grenzen)